Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Artikel 1 - Definitionen
Begrifflichkeiten werden mit den folgenden Definitionen in den Geschäftsbedingungen genutzt:
AGB Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
Angebot Jedes Angebot des Verkäufers an den Käufer, Quotierungen eingeschlossen
Käufer Jede natürliche oder juristische Person, die in der Ausübung eines Berufs oder eines Unternehmens handelt, welcher der Verkäufer ein Angebot macht und/oder mit der er einen Vertrag abschließt;
Verkäufer Die OlieOnline.com BV, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht mit registrierten Räumlichkeiten und Büros in Weeresteinstraat 26, Hillegom, die in den Niederlanden mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NL821769091B01 tätig und im Handelsregister unter der Nummer 27365903 eingetragen ist, die unter anderem auf der Webseite OlieOnline.co.uk Produkte zum Verkauf anbietet, unter der Telefonnummer 0031-88 654 3 654 und per E-Mail unter info@Olieonline.co.uk erreichbar ist.
Vertrag Jede vertragliche Vereinbarung, die zwischen zwei Parteien getroffen wird und etwaige Änderungen oder Ergänzungen sowie alle rechtlichen und sonstigen Maßnahmen, die in Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrages durchgeführt werden;
Parteien Der Verkäufer und der Käufer
Produkt Alle vom Verkäufer angebotenen, an den Käufer verkauften und/oder gelieferten Produkte
Artikel 2 – Allgemeine Bedingungen
2.1 Die AGB gelten für jedes Angebot, jede Quotation und jeden Vertrag zwischen den Parteien insofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich gegen die AGB widersprochen haben.
2.2 Die Anwendbarkeit jeglicher Einkaufsbedingungen oder sonstiger Geschäftsbedingungen abseits dieser AGB seitens des Käufers sind ausdrücklich ausgeschlossen
2.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die AGB einseitig zu ändern.
2.4 Der Vertrag gilt als in den registrierten Räumlichkeiten des Verkäufers abgeschlossen
2.5 Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise ungültig sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen AGB davon unberührt bestehen. Die Vertragsparteien treten dann im Hinblick auf die ungültigen Bestimmungen in Verhandlung, wobei die Intention der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich zu berücksichtigen ist.
2.6 Alle vertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien, einschließlich rechtswidriger Handlungen, unterliegen ausschließlich dem Recht der Niederlande, auch wenn eine Unternehmung ganz oder teilweise im Ausland umgesetzt wird. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechts, CISG) ist und bleibt ausgeschlossen.
2.7 Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien, einschließlich Streitigkeiten, die über den unmittelbaren Einflussbereich des Vertrages hinausgehen, wie etwa eine rechtswidrige Handlung, werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht in Den Haag verhandelt, es sei denn, der Verkäufer entscheidet sich für ein Gericht am Wohnsitz des Käufers.
2.8 Die Parteien gehen erst dann vor Gericht, wenn alle Bemühungen, den Streit durch gegenseitige Einigung beizulegen gescheitert sind.
Artikel 3 - Angebot
3.1 Jedes Angebot ist ohne Verpflichtung für den Verkäufer.
3.2 Patentfehler oder Fehler im Angebot sind für den Verkäufer nicht bindend. Der Käufer darf keinen Einspruch dagegen einlegen.
3.3 Der Käufer erklärt hiermit, dass das Angebot hinsichtlich des Produkts für ihn verständlich ist und er mit den daraus abzuleitenden Ansprüchen und Pflichten einverstanden ist.
3.4 Das Angebot verfällt automatisch wenn der Fall eintritt, dass ein oder mehrere Produkte, für die das Angebot gilt, nicht mehr verfügbar sind.
3.5 Die im Angebot angegebenen Termine gelten als Richtwerte, die als Ziel angestrebt werden sollten. .
3.6 Für den Fall, dass der Käufer Teile des Angebots nicht aktzeptiert, unabhängig davon, ob es sich um Nebensächlichkeiten handelt oder nicht, so ist der Verkäufer nicht daran gebunden. Der Vertrag gilt in diesem Fall auf der Grundlage des vorgelegten Angebots.
Artikel 4 – Der Vertrag
4.1 Der Vertrag tritt erst nach schriftlicher Bestätigung des Verkäufers an den Käufer und sobald alle anderen dem Käufer vom Verkäufer auferlegten Bedingungen erfüllt sind in Kraft .
4.2 Im Falle einer Bestellung von Produkten, die über die Website des Verkäufers angeboten werden, muss der gesamte elektronische Kaufprozess durchlaufen werden, einschließlich der ausdrücklichen Annahme der AGB und des Zahlungsabschlusses.
4.3 Innerhalb des gesetzlichen Rahmens darf der Verkäufer sich über die Zahlungsfähigkeit des Käufers informieren, sowie über alle Fakten und Faktoren, die für den ordnungsgemäßen Vertragsabschluss von Bedeutung sind. Falls der Verkäufer auf Basis dieser Informationen gute Gründe hat, dem Vertragsabschluss nicht zuzustimmen, ist er berechtigt, den Vertrag oder dessen Erstellung nicht umzusetzen, nicht weiter auszuführen oder nicht abzuschließen.
4.5 Jeder Vertrag wird mit der aufschiebenden Voraussetzung getroffen, dass ausreichende Vorräte des betreffenden Produkts bereitstehen müssen.
4.6 Ausschließlich der Käufer ist für die Wahl des Produkts und dessen Eignung für die vom Käufer vorgesehenen Zwecke verantwortlich.
4.7 Patentfehler oder Fehler im Vertrag sind für den Verkäufer nicht bindend. Der Käufer darf keinen Einspruch dagegen einlegen.
4.8 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Vertrag auszusetzen und/oder die Verrechnung einer Summe zu verlangen.
Artikel 5 – Preis
5.1 Die vom Verkäufer festgelegten Preise sind bindend.
5.2 Der Verkäufer hat anzugeben, wie sich die angegebenen Preise im Einzelnen zusammensetzen.
5.3 Für den Fall, dass der Verkäufer nicht angegeben hat, wie sich der Preis im Einzelnen zusammensetzt, ist es eine Preisangabe ohne Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben sowie etwaige Kosten, die im Rahmen des Vertrages entstehen, einschließlich Versicherungs-, Beförderungs- und Verwaltungskosten.
5.4 Der Verkäufer kann unter anderem Preiserhöhungen an den Kunden weitergeben, falls sich durch Faktoren wie Schwankungen im Finanzmarkt, Löhne, Rohstoffpreise und Wechselkurse der Preis für den Verkäufer zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Ausführung des Vertrages dadurch erhöht hat.
Artikel 6 – Bezahlung
6.1 Die vom Verkäufer vorgeschlagenen Zahlungsweisen sind bindend.
6.2 Im Falle einer Bestellung von Produkten, die über die Webseite des Verkäufers angeboten werden, muss die Zahlung unverzüglich unter Anwendung der auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
6.3 Falls aus irgendeinem Grund eine vom Käufer geleistete Zahlung storniert wird, ist der Käufer unverzüglich in Verzug.
6.4 In Fällen, in denen die Zahlung nicht über die Website des Verkäufers abgewickelt wird, muss der Käufer den Preis innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
6.5 Eine verspätete und/oder unvollständige Zahlung gilt auch als sofortiger Zahlungsverzug.
6.6 Für den Fall, dass die Zahlungsfrist überschritten wird, ist der Verkäufer berechtigt, das gesetzlich festgelegte wirtschaftliche Interesse mit einem monatlichen Zuschlag von 1% vom Kaufpreis ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Verzugs zu erhöhen. Der Verkäufer kann darüber hinaus tatsächliche Kosten in Rechnung stellen, die außergerichtlich und gerichtlich durch den Käufer verursacht wurden.
6.7 Das Wechselkursrisiko ist auf Kosten und Risiko des Käufers zu verrechnen. Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer dies zu berechnen.
6.8 Einsprüche gegen die Höhe des Rechnungsbetrags befreien nicht von der Verpflichtung, die Zahlung zu leisten.
6.9 Der Käufer ist dazu verpflichtet, unverzüglich etwaige Ungenauigkeiten in den angegebenen Zahlungsdetails oder etwaigen Ungenauigkeiten bezüglich der Zahlung selbst zu melden.
6.10 Auch wenn eine Zahlung nicht vom Käufer selbst erfolgt ist, ist der Verkäufer in jedem Fall dazu berechtigt, eine solche Zahlung als Entgeltzahlung im Auftrag des Käufers zu beurteilen.
6.11 Der Käufer hat die vom Verkäufer von ihm verlangten Bürgschaften und Sicherheiten auf erstmalige Nachfrage zu erbringen und/oder zu bestätigen.
Artikel 7 – Einbehalt von Eigentum
7.1. Alle vom Verkäufer im Rahmen des Vertrages gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer alle direkten und indirekten Verpflichtungen erfüllt hat, die aus dem Vertrag mit dem Verkäufer, einschließlich Schadensersatzanspruch, hervorgehen.
7.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferten Produkte weiterzuverkaufen, wenn sie unter den Eigentumsvorbehalt wie in Artikel 7.1 beschrieben fallen. Es ist ihm in diesem Fall ebenfalls nicht erlaubt, sie als Zahlungsmittel zu nutzen.
7.3 Es ist dem Käufer rechtlich untersagt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Produkte in irgendeiner Weise zu verpfänden.
7.4 Der Käufer ist verpflichtet, alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte des Verkäufers zu wahren.
7.5 Für den Fall, dass Dritte die Produkte unter Eigentumsvorbehalt beschlagnahmen, Rechte an ihnen zu veräußern wünschen oder diese anwenden, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
7.6 Für den Fall, dass der Verkäufer die in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, gewährt der Käufer dem Verkäufer und allen Dritten, die vom Verkäufer angegeben werden, im Voraus eine bedingungslose und unwiderrufliche Zugangserlaubnis für die Orte, an denen sich das Eigentum des Verkäufers befinden kann, um die Produkte zurückzuholen.
Artikel 8 - Lieferung
8.1 Der Verkäufer ist bei der Annahme und Durchführung von Produktbestellungen zu äußerster Sorgfalt verpflichtet.
8.2 Der Lieferort ist grundsätzlich die Adresse des Käufers, es sei denn, es wurde eine andere Lieferadresse bei der Bestellung angegeben.
8.3 Der Verkäufer bemüht sich, die Bestellung so schnell wie möglich zu liefern.
8.4 Für den Fall, dass Verzögerungen bei der Lieferung auftreten, obwohl der Verkäufer seine Sorgfaltspflichten einhält, ist dies kein Grund für die Vertragsauflösung durch den Käufer.
8.5 Falls sich die Lieferung eines Produktes als unmöglich erweist, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass der Käufer berechtigt wäre, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
8.6 Produktrisiken werden zum Zeitpunkt der Lieferung übertragen.
8.7 Sofern die Vertragsparteien vereinbart haben, dass der Käufer die Lieferung des Produkts abwickeln wird, erfolgt die Lieferung auf Ex Works-/ Ex Stores-Basis, sobald die Produkte für den Käufer bereit stehen.
8.8 Teillieferungen von Produkten sind zulässig.
8.9 Für den Fall, dass der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert, nachlässig bei der Angabe von Informationen oder Anweisungen war oder die für die Erfüllung der Lieferung erforderliche Mitwirkung verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers zu lagern.
8.10 Alle in der Vereinbarung genannten Liefertermine sind nur Richtwerte für angestrebte Daten.
8.11 Direkte oder indirekte Lieferungen können nicht in so genannte "Ultra High Risk" Ländern mit extremen Risiken erfolgen. Zu den Sanktionsbestimmungen siehe Artikel 14.
Artikel 9 - Abnahmeprüfung & Beanstandungen
9.1. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware zum Zeitpunkt der Lieferung unverzüglich zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen. Der Käufer hat ebenfalls zu prüfen, ob die Qualität und Menge der Produkte mit der vereinbarten übereinstimmt und der Vertrag somit erfüllt ist.
9.2. Sichtbare Defekte oder Mängel sind dem Verkäufer innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Unsichtbare Defekte oder Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung.
9.3. Werden die in Artikel 9.2 der AGB festgelegten Fristen überschritten, hat sich der Käufer automatisch mit den Produkten, ihrer Qualität und Quantität einverstanden erklärt und verzichtet auf alle weiteren Ansprüche, die ihm per Gesetz und/oder laut Vertrag und/oder nach den AGB zustehen.
9.4. In diesem Artikel genannte Ansprüche berechtigen den Käufer nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen.
9.5. Falls Forderungen des Käufers aus Sicht des Verkäufers gerechtfertigt sind, ist der Verkäufer einzig dazu verpflichtet, die fehlenden Produkte zu liefern, die gelieferten Produkte zu reparieren oder zu ersetzen oder den Preis ganz oder teilweise zurückzuerstatten.
9.6. Soweit der Käufer fehlerhafte Produkte zurücksenden möchte, erfolgt dies ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und in der vom Verkäufer angegebenen Weise.
9.7. Leichte Abweichungen oder Änderungen des Produktnamens oder solche, die in diesem Bereich üblich sind, berechtigen nicht zur Beanstandung.
Artikel 10 - Garantien
10.1. Garantien gelten nur, wenn der Verkäufer diese schriftlich gewährt hat.
10.2. Garantien erlöschen, wenn der Mangel infolge einer unzulässigen oder unsachgemäßen Verwendung entstanden ist, wenn die Liefergegenstände anders als in der Beschreibung empfohlen gelagert, transportiert, verarbeitet oder auf andere, nicht vorgesehene Weise genutzt wurden, oder wenn der Käufer oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers die Produkte modifiziert oder zu modifizieren versucht haben, oder diese zweckentfremdet haben.
10.3. Für den Fall, dass eine vom Verkäufer gegebene Garantie sich auf eine von einem Dritten hergestellte Ware bezieht, ist die Garantie auf die vom Hersteller des Artikels vorgesehene Garantie beschränkt.
Artikel 11 - Haftung
11.1. Der Verkäufer haftet nur für unmittelbare Schäden. Bei unmittelbaren Schäden übernimmt er ausschließlich dann in angemessener Weise Kosten, die bei der Feststellung der Ursache und im Umfang des Schadens entstanden sind, wenn es sich um Schäden im Sinne der Geschäftsbedingungen handelt, wenn sie tatsächlich auf fehlerhafte Leistung des Verkäufers in Bezug auf den Vertrag zurückzuführen sind und wenn die Höhe der Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von unmittelbaren Schäden gemäß der AGB verhältnismäßig ist.
11.2 Die Haftung für mittelbare Schäden, einschließlich Verlusten beim Verdienst sowie im Fall von Folgeschäden, Fond-Verlusten, verpassten Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3 Jeglicher Schadensersatzanspruch des Käufers im Schadensfall gegenüber dem Verkäufer, unabhängig davon, unter welcher Umständen dieser erhoben wird, ist für jeden Vorfall (eine miteinander verbundene Serie von Vorfällen gilt als ein Vorfall) auf den tatsächlich vom Käufer gezahlten oder zu zahlenden Preis des Produkts beschränkt, das den Schaden verursacht hat. Soweit aus irgendeinem Grund dieses Verfahren nicht anwendbar ist, kann der Verkäufer vom Käufer nicht für einen Betrag haftbar gemacht werden, der höher ist als der Betrag, der als Schadensersatzanspruch des Versicherers des Käufers im Einzelfall ausgezahlt wird.
11.4 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, wenn sich diese auf Grundlage von fehlerhaften und/oder unvollständigen Angaben des Käufers an den Verkäufer entstanden sind.
11.5 Die in diesem Artikel festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls der Schaden auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Verkäufers beruht.
Artikel 12 – Höhere Gewalt
12.1 Die Vertragsparteien sind nicht dazu verpflichtet, einer Vertragsverpflichtung nachzukommen, an deren Ausführung sie durch Umstände, die nicht durch eigenes Verschulden eingetreten sind, gehindert wurden und die ihnen auch nicht auf Grundlage des Gesetzes, eines Gerichtsverfahrens oder allgemeinem Empfinden zuzurechnen sind.
12.2 Die Vertragsparteien können die Verpflichtungen aus dem Vertrag für den Zeitraum, in dem höhere Gewalt sie an der Ausführung hindert, aussetzen. Wenn diese Frist länger als zwei Monate dauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag aufzuheben, ohne dass eine Schadensersatzpflicht für die andere Vertragspartei besteht.
12.3 Soweit der Verkäufer seinen Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, teilweise nachgekommen ist oder zu dem Zeitpunkt, in dem ein Fall von höherer Gewalt eingetreten ist, in der Lage war, sie zu erfüllen, und wo dem erfüllten oder dem zu erfüllenden Teil des Vertragsgegenstandes ein eigenständiger Wert beizumessen ist, hat der Verkäufer das Recht, den bereits erfüllten oder erfüllt sein werdenden Teil der Leistung separat zu berechnen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen, als ob es sich dabei um einen separaten Vertrag handelte.
Artikel 13 - Vertragskündigung
13.1 Für den Fall, dass der Käufer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in angemessener Weise seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder einen Verzicht des Verkäufers auf Zahlungen fordert, als bankrott erklärt wird, sein Geschäft aufgibt, sein Unternehmen einem rechtlichen Zusammenschluss unterliegt oder ein wesentlicher Anteil der Unternehmenskontrolle des Käufers an Dritte geht, ist der Verkäufer dazu berechtigt, alle Verträge mit dem Käufer ganz oder zum Teil und ohne jegliche Inverzugsetzung und/oder gerichtliche Eingriffe aufzukündigen. Des Weiteren hat der Verkäufer für alle direkt und indirekt entstandenen Schäden sowie sich daraus ergebenden Folgeschäden, einschließlich Verlust des Einkommens, ein Recht auf Entschädigung durch den Käufer; unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche, die dem Verkäufer darüber hinaus zustehen.
14 Sanktionsvorschriften
Art. 14.1 In diesen Bedingungen hat der Begriff “Sanktionsvorschriften” die folgende Bedeutung: alle Gesetze, Vorschriften, Embargos oder andere einschränkende Maßnahmen (wirtschaftliche, finanzielle, Handelsmaßnahmen usw.) in Bezug auf Wirtschaftssanktionen und Exportkontrollen, die für die Parteien gelten und von Zeit zu Zeit von einer zuständigen Behörde erlassen, verwaltet, verhängt, umgesetzt und/oder durchgesetzt werden, die für die Parteien und die Produkt(e) (oder Dienstleistungen) zuständig ist; einschließlich der Europäischen Union, Frankreich, aller anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika.
Art. 14.2: Der Vertrag muss von den Parteien in Übereinstimmung mit den Sanktionsvorschriften, die für die Parteien und die Produkte (oder Dienstleistungen) gelten, wie oben definiert, ausgeführt werden. Kann eine der Parteien den Vertrag aufgrund eines Gesetzeskonflikts nicht erfüllen, gelten die Bestimmungen gemäß Artikel art.
Art. 14.3: Der Käufer garantiert, dass er unsere Produkte nicht direkt oder indirekt in Verletzung der geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich der geltenden Zoll-, Steuer- und Sanktionsvorschriften, verteilen, verkaufen, liefern, exportieren, wiederausführen und/oder anderweitig übertragen wird.
Art. 14.4: Darüber hinaus verpflichtet und garantiert der Käufer, die von uns gekauften Produkte nicht direkt oder indirekt nach Russland und/oder für die Verwendung in Russland zu verteilen, zu verkaufen, zu liefern, zu exportieren, wieder auszuführen oder anderweitig zu übertragen.
Art. 14.5: Der Käufer wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Sanktionsvorschriften und möglicher nicht konformer Aktivitäten Dritter, einschließlich potenzieller Wiederverkäufer, zu überwachen und entsprechende Verfahren für Transaktionen im Zusammenhang mit unseren Produkten anzuwenden.
Art. 14.6: Bei Verstoß gegen die Bestimmungen gemäß Artikel 14.2, Artikel 14.3, Artikel 14.4 oder Artikel 14.5 durch den Käufer haben wir das Recht, die Durchführung des Vertrags auszusetzen und/oder zu beenden, ohne dass der Käufer das Recht hat, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen, die im Vertrag vorgesehen sind.
Art. 14.7: Der Käufer garantiert, uns unverzüglich schriftlich über alle Informationen zu informieren, die wahrscheinlich die in den vorstehenden Bestimmungen genannten Erklärungen oder Garantien beeinflussen, einschließlich der Aktivitäten Dritter, die dieselben Abschnitte beeinträchtigen können. Der Käufer wird uns innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung alle Informationen zur Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen des Artikels 14.2, des Artikels 14.3, des Artikels 14.4 oder des Artikels 14.5 zur Verfügung stellen.
Art. 14.8: Keine der Parteien ist verpflichtet, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn eine solche Leistung eine Verletzung darstellt oder darstellen könnte, unvereinbar ist oder eine Partei (nachfolgend die "betroffene Partei") einer Strafe oder Maßnahme gemäß den Sanktionsvorschriften aussetzt. In diesem Fall informiert die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über ihre Unfähigkeit, den Vertrag auszuführen. Sobald eine solche Benachrichtigung erfolgt ist, kann die betroffene Partei (i) die Durchführung ihrer betroffenen vertraglichen Verpflichtungen aussetzen, bis sie in der Lage ist, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, oder (ii) den Vertrag beenden, wenn die betroffene Partei ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, ohne dass die andere Partei das Recht hat, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen, die im Vertrag vorgesehen sind.